Das Testament des Dr. Mabuse, Deutsches Reich/ BRD (VHS) + (DVD), 1933
Regie: Fritz Lang
Mit Rudolf Klein-Rogge, Oskar Beregi, Otto Wernicke, Wera Liessem, Theo Lingen
Das Testament des Dr. Mabuse ist ein Spielfilm von Fritz Lang, der 1932/1933 gedreht wurde. Das Drehbuch basiert auf einem Roman von Norbert Jacques, der 1932 auf Aufforderung Langs geschrieben, aber zunächst nicht veröffentlicht wurde. Der Film gilt als einer der großen Klassiker des Weltkinos zwischen den zwei Weltkriegen. Er entstand gleichzeitig in einer deutschen und französischen Fassung. Beide Versionen wurden von den Nationalsozialisten wegen der politisch brisanten Anspielungen umgehend verboten.
Der für seine hypnotischen Fähigkeiten berühmte Verbrecher Dr. Mabuse sitzt in der Nervenklinik Professor Baums. Im Zustand des Wahnsinns schreibt er pausenlos Mord- und Terrorpläne nieder, die wie Anleitungen auf geheimnisvolle Weise von einer Verbrecherorganisation in die Tat umgesetzt werden, obwohl die Pläne Mabuses den Ganoven selbst nicht zugänglich sind. Die Polizei steht vor einem Rätsel, auch deshalb, weil die begangenen Verbrechen sinnlos erscheinen und eher Akten blindwütiger Zerstörungslust gleichen. Auch die Ganoven selbst sind in den tieferen Sinn ihrer Taten nicht eingeweiht und erhalten ihre Befehle über Zettel sowie von einem stets hinter einem Vorhang verborgenen Chef der Bande. Kent, ein aussteigewilliges Mitglied der „Organisation“, informiert schließlich Kommissar Lohmann, dass Dr. Mabuse hinter den Verbrechen stecke. Aber Mabuse ist bereits verstorben – obwohl die Pläne aus seinem schriftlich verfassten „Testament“ weiter ausgeführt werden.
Der Film ist als überaus spannender Kriminalfilm inszeniert, präsentiert aber auch das immer wieder und in verschiedenen Facetten auftauchende Thema des Wahnsinns in sehr eindrucksvoller Weise. Politisch war der Film damals ohne weiteres als kritische Anspielung auf die Nationalsozialisten zu verstehen, deren Anführer Adolf Hitler sein programmatisches Werk Mein Kampf bekanntlich ebenfalls in Gefangenschaft verfasst hatte. Ganze Parolen und Glaubenssätze des heraufziehenden NS-Staates wurden den Verbrechern in den Mund gelegt. Das Ziel Mabuses im Film besteht in der Errichtung einer „Herrschaft des Verbrechens“, die durch Einschüchterung und Terror gegenüber der Bevölkerung bewerkstelligt werden soll. Thematisiert wird auch die bürokratische und arbeitsteilige Arbeitsweise der „Organisation“, bei der kaum jemand in Frage stellt, welchen Sinn seine verbrecherischen Einzelhandlungen (z. B. die Ermordung von Zeugen) eigentlich haben. Die Hauptmethode zur Übermittlung von Befehlen innerhalb der Organisation sind anonyme technische Medien wie Zettel, Telefone und Lautsprecher.
Die Premiere des Films war am 21. April 1933 in Budapest, dann am 12. Mai 1933 in Österreich und 1943 in den USA. In Deutschland wurde der Film erst nach dem Zweiten Weltkrieg, am 24. August 1951, zum ersten Mal aufgeführt.